EEG Einspeisevergütung
Alternative EEG Einspeisevergütung
Neben der bisherigen Einspeisevergütung nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) existieren Lösungen einer alternativen EEG Einspeisevergütung. Wahlweise nutzt du die Marktprämie oder die Volleinspeisung. Beide Variationen ermöglichen dir, Solarstrom selbständig zu vermarkten. Dadurch erhältst du eine höhere Einspeisevergütung. Erfahre bei SonneNext, was sich ab 2024 bezüglich der Einspeisevergütung ändert.
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Was bedeutet Einspeisevergütung?
Ziele des EEG
Wenn du eine Anlage zum Nutzen erneuerbarer Energien betreibst, beispielsweise eine Photovoltaik Anlage, erhältst du eine finanzielle Förderung in Form einer Einspeisevergütung. Die Auszahlung erfolgt je erzeugter Kilowattstunde, die du ins öffentliche Netz einspeist. Abhängig ist die Höhe der Förderung von Größe und Art deiner Energieanlage. Einmal festgesetzt, bleibt diese Zahlung für 20 Jahre erhalten.
Das Erneuerbare Energien Gesetz verfolgt das Ziel, eine stärkere Nutzung von Ökostrom mittels PV Anlage voranzubringen. Vorgesehen ist eine Anhebung der Ausbauraten von PV Anlagen um 22 Gigawatt (GW) je Jahr. Planmäßig rechnen wir bis zum Jahr 2030 mit einer Verwendung von 215 GW, stammend aus Solaranlagen. Die somit eingeleitete Energiewende minimiert das Angewiesensein auf fossile Energieträger.
Welche alternative EEG-Einspeisevergütung gibt es?
Marktprämie und Volleinspeisung kurz erklärt
Mithilfe optionaler Möglichkeiten der Einspeisevergütung erhöhst du deinen Gewinn beim Verkauf von privat erzeugtem Solarstrom beträchtlich. Abhängig ist die Höhe der finanziellen Förderung von der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage sowie der inkludierten Leistung deiner Solaranlage.
Wählst du die Marktprämie, verkaufst du deinen Solarstrom selbst. Ergänzend zur konventionellen Einspeisevergütung erhältst du eine Marktprämie, die für PV Anlagen bis zu 1000 Kilowatt gültig ist. Entscheidest du dich für die Volleinspeisung als alternative EEG Einspeisevergütung, speist du den erzeugten Strom komplett ins Netz ein. Und bekommst eine höhere Vergütung.
Einspeisevergütung – Was ändert sich ab 2024?
Essentieller Faktor Einspeisevergütung
Seit Februar 2024 minimiert sich die Einspeisevergütung halbjährlich, und zwar um genau ein Prozent. Solaranlagen, die eine Leistung bis 10 Kilowatt besitzen, erzielen somit bei teilweiser Einspeisung eine Vergütung von 8,1 Cent je Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung erzielst du einen Gewinn von 12,9 Cent je Kilowattstunde. Ab August 2024 minimieren sich die Erträge auf 8,0 Cent respektive 12,8 Cent je Kilowattstunde.
Die Änderungen der Einspeisevergütung nach dem EEG gelten für Neuanlagen. Das bedeutet, wenn du nach dem 01. Januar 2024 eine PV Anlage neu in Betrieb nimmst. Verbrauchst du selbst produzierte Energie in Kleinanlagen bis zu 100 kW nicht selbst, ist eine feste Einspeisevergütung möglich. Mit diesen Änderungen gelingt es, immer mehr Menschen zur Produktion eigenen Stroms und zur Schonung der Umwelt zu animieren.
Steig auch du auf den Zug der sauberen Umwelt auf und sichere dir eine attraktive Einspeisevergütung.